Sobald Ihr Entgelt fällig wird, also meist zu Monatsende, müssen Sie eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung bekommen. Diese muss schriftlich, übersichtlich, vollständig und nachvollziehbar sein. Diese monatliche Abrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber was bedeuten die vielen Abkürzungen darauf? Wir erklären hier die wichtigsten Positionen.
Hier finden Sie das Grundgehalt oder den Grundlohn. Bei den Arbeiter:innen verwendet man den Begriff Lohn und bei den Angestellten den Begriff Gehalt.
Die Lohnabrechnung dient der Arbeitnehmer:in dazu, das erhaltene Entgelt zu prüfen und nachzuvollziehen.
Den Mindestlohn oder das Mindestgehalt finden Sie in den Kollektivverträgen, die von den Gewerkschaften ausgehandelt werden. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmer:innen.
Die Normalarbeitszeit pro Woche ist in Österreich per Gesetz mit 40 Stunden festgelegt. Manche Kollektivverträge sehen kürzere Wochenarbeitszeiten vor. Informationen zur Arbeitszeit
Der Entlohnungsanspruch bei geleisteten Überstunden setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Als Überstundengrundlohn gebührt aus gesetzlicher Sicht der Normalstundenlohn.
Wie berechnet man den Überstundengrundlohn?
Über den Monatslohn bzw. das Monatsgehalt kommt man mittels Teilung (Teiler) zum Überstundengrundlohn.
Der Teiler bei einer 40 Stunden-Woche ist 173 (40 Wochenstunden x 4,33 Wochen = 173 Stunden pro Monat)
Beispiel: Monatslohn 3.000 Euro: 173 (Teiler) = 17,34 Euro als Überstundengrundlohn.
Der Teiler bei einer 38,5 Stunden-Woche ist 167 (38,5 Stunden x 4,33 Wochen = 167 Stunden pro Monat)
Beispiel: Monatslohn 3.000 Euro: 167 (Teiler) = 17,96 Euro als Überstundengrundlohn.
Kollektivverträge können beim Überstunden-Teiler günstigere Varianten vorsehen. Beispielsweise enthält der Kollektivvertrag für das Metallgewerbe den Teiler 143, das bedeutet bei einem Monatslohn von 3.000 Euro: 143 (Teiler) ergibt das einen Überstundengrundlohn von 20,98 Euro.
68/2 steht für § 68 Absatz 2 Einkommensteuergesetz
Neben dem Überstundengrundlohn steht der Arbeitnehmer:in auch ein Überstundenzuschlag zu. Dieser beträgt mindestens 50% und wird vom Überstundengrundlohn berechnet (siehe oben). Der Überstundenzuschlag von mindestens 50% ist in § 10 Arbeitszeitgesetz (AZG) gesetzlich geregelt. Ein geringerer Überstundenzuschlag ist keinesfalls zulässig!
Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge
68/1 steht für § 68 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei. (68/1)
Aus Sicht der Lohnsteuer sind Überstundengrundlöhne ausnahmslos steuerpflichtig. Nachtarbeitszuschläge können dann steuerfrei bleiben, wenn jemand mindestens drei zusammenhängende Stunden zwischen 19 und 7 Uhr leistet. Die Befreiung nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 gilt sowohl für Zuschläge, welche für geleistete Normalarbeitszeit in der Nacht bezahlt werden als auch für Zuschläge für Überstunden in der Nacht.
Kann die Lohnsteuerbefreiung für Überstundenzuschläge in der Nacht nicht nach § 68 Abs. 1 EStG beansprucht werden (z.B. wegen fehlender Blockzeit), so kann – soweit noch nicht verbraucht – dennoch die Bestimmung des § 68 Abs. 2 EStG angewandt werden (maximal 50% Zuschlag, berechnet vom Grundlohn). In der Sozialversicherung besteht die Pflichtigkeit für Grundlöhne und Zuschläge bis zur Höchstbemessungsgrundlage.
Steuerliche Nachtarbeit
Der Freibetrag nach § 68 Abs. 1 EStG beträgt 400 Euro pro Kalendermonat. Ist jedoch die Normalarbeitszeit in einem Kalendermonat überwiegend zwischen 19 Uhr und 7 Uhr gelegen, so erhöht sich der Freibetrag von 400 Euro auf 600 Euro.
68/1 steht für § 68 Absatz 1 Einkommensteuergesetz.
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei.
Der Betrieb muss dabei über die geleisteten Arbeiten genaue Aufzeichnungen führen. Er muss aufzeichnen, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann diese geleistet wurden.
Sachbezüge sind Entgeltbestandteile, die nicht aus Geld bestehen. Der Sachwert ist in einen Geldwert umzurechnen, da er sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig ist. Der Gesetzgeber hat die Sachbezüge sehr detailliert in der sogenannten >Sachbezugsverordnung geregelt.
Bei dieser Leistung des Arbeitgebers wird also bewertet, wie viel die Arbeitnehmer:in zahlen müsste, wenn die "Sache" bei einem Dritten gekauft werden würde.
Sachbezüge sind zum Beispiel: Dienstwagen (Anmerkung: bei Elektrofahrzeugen fällt derzeit kein Sachbezug an), Garagen-Abstellplätze, Dienstwohnungen, Zinsersparnisse, etc.
Taggelder oder auch Diäten sind pauschale Abgeltungen für Verpflegungsmehraufwand, der durch eine Dienstreise verursacht wird. Die Kollektivverträge verwenden dafür verschiedene Begriffe, wie Trennungsgelder, Zehrgelder, Entfernungszulagen, Außerhauszulagen, etc. Liegt eine Dienstreise im Inland vor, und hat die Arbeitnehmer:in aufgrund eines Kollektivvertrages oder Dienstvertrages Anspruch auf Taggeld, so ist dieses im Ausmaß von maximal 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) steuerfrei. Damit Taggelder steuerfrei ausbezahlt werden können, muss eine Dienstreise vorliegen. Es muss sich um eine beruflich veranlasste Reise handeln.
Erhält ein Arbeitnehmer ein Taggeld über der Steuerfreigrenze (2,50 Euro pro Stunde oder 30 Euro pro Tag), so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Kilometergelder für dienstlich veranlasste Fahrten sind aktuell bis 0,50 Euro (bis 2024: 0,42 Euro) pro Kilometer steuerfrei.
Taggelder oder auch Diäten sind pauschale Abgeltungen für Verpflegungsmehraufwand, der durch eine Dienstreise verursacht wird. Die Kollektivverträge verwenden dafür verschiedene Begriffe, wie Trennungsgelder, Zehrgelder, Entfernungszulagen, Außerhauszulagen, etc. Liegt eine Dienstreise im Inland vor, und hat die Arbeitnehmer:in aufgrund eines Kollektivvertrages oder Dienstvertrages Anspruch auf Taggeld, so ist dieses im Ausmaß von maximal 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) steuerfrei. Damit Taggelder steuerfrei ausbezahlt werden können, muss eine Dienstreise vorliegen. Es muss sich um eine beruflich veranlasste Reise handeln.
Erhält ein Arbeitnehmer ein Taggeld über der Steuerfreigrenze (2,50 Euro pro Stunde oder 30 Euro pro Tag), so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Kilometergelder für dienstlich veranlasste Fahrten sind aktuell bis 0,50 Euro (bis 2024: 0,42 Euro) pro Kilometer steuerfrei.
Taggelder oder auch Diäten sind pauschale Abgeltungen für Verpflegungsmehraufwand, der durch eine Dienstreise verursacht wird. Die Kollektivverträge verwenden dafür verschiedene Begriffe, wie Trennungsgelder, Zehrgelder, Entfernungszulagen, Außerhauszulagen, etc. Liegt eine Dienstreise im Inland vor, und hat die Arbeitnehmer:in aufgrund eines Kollektivvertrages oder Dienstvertrages Anspruch auf Taggeld, so ist dieses im Ausmaß von maximal 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) steuerfrei. Damit Taggelder steuerfrei ausbezahlt werden können, muss eine Dienstreise vorliegen. Es muss sich um eine beruflich veranlasste Reise handeln.
Erhält ein Arbeitnehmer ein Taggeld über der Steuerfreigrenze (2,50 Euro pro Stunde oder 30 Euro pro Tag), so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Kilometergelder für dienstlich veranlasste Fahrten sind aktuell bis 0,50 Euro (bis 2024: 0,42 Euro) pro Kilometer steuerfrei.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein Verein, der auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht und ca. 1,2 Millionen Mitglieder zählt. Der monatliche Beitrag zum ÖGB beträgt grundsätzlich ein Prozent vom Bruttolohn oder -gehalt. Wird der Beitrag schon bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, vermindert dieser bereits unterjährig die Lohnsteuer. Wird der Gewerkschaftsbeitrag nicht bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, kann er im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich abgesetzt werden.
Der Bruttobezug ist der Betrag, von dem die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer und weitere Abgaben berechnet werden.
Diesen Betrag sollte man besonders genau überprüfen, denn beispielsweise hängen die Höhe der Pension, des Krankengeldes oder des Arbeitslosengeldes, davon ab.
Im nächsten Kapitel "Abgaben" erläutern wir die wichtigsten Abzüge, die im Wege der Lohnverrechnung vom Bruttobezug abgezogen werden.
Auf dieser Seite der AK finden Sie in der Info-Box unseren Brutto-Netto Rechner.
BMGL-SV lfd. = Bemessungsgrundlage Sozialversicherung vom laufenden Bezug
Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Man ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung pflichtversichert. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag erwirbt die Arbeitnehmer:in Versicherungszeiten in der Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgeber:in muss auch noch einen Unfallversicherungsbeitrag leisten.
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage | ||
---|---|---|
für laufende Bezüge monatlich | für Sonderzahlungen jährlich | |
6.450 Euro Freie Dienstnehmer:innen (ohne Sonderzahlung): 7.525 Euro |
12.900 Euro |
Beitrag | Angestellte / Arbeiter / freie Dienstnehmer | ||
---|---|---|---|
Werte in % | Summe | Anteil DG | Anteil DN |
Pensionsversicherung | 22,80 | 12,55 | 10,25 |
Krankenversicherung | 7,65 | 3,78 | 3,87 |
Unfallversicherung | 1,10 | 1,10 | - |
Arbeitslosenversicherung | 5,90 | 2,95 | 2,95 |
IESG Zuschlag | 0,10 | 0,10 | - |
Arbeiterkammerumlage | 0,50 | - | 0,50 |
Wohnbauförderungsbeitrag | 1,00 | 0,50 | 0,50 |
Tabelle ist scrollbar
Reduktion | bis 2.074,00 Euro | über 2.074,01 Euro bis 2.262,00 Euro |
über 2.262,01 Euro bis 2.451,00 Euro |
über 2.451,00 Euro |
---|---|---|---|---|
Arb., Ang., fr. DN | 0% | 1% | 2% | 2,95% |
Tabelle ist scrollbar
BMGL SV SZ = Bemessungsgrundlage Sozialversicherung Sonderzahlung
Unter Sonderzahlungen versteht man Zahlungen, die zu bestimmten Zeiten fällig werden und nicht monatlich zustehen, sondern in größeren Zeiträumen. Typische Sonderzahlungen sind der Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld.
Sonderzahlungen sind nicht in einem Gesetz geregelt. Typischerweise regeln die Kollektivverträge der Gewerkschaften den Anspruch auf Sonderzahlungen.
BMGL Aufrollung SV = Bemessungsgrundlage Aufrollung Sozialversicherung
Eine Aufrollung ist eine Korrektur der Abrechnung bereits abgelaufener Monate. Dabei werden auch die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge neu berechnet (z.B. rückwirkend gewährte Lohn- und Gehaltserhöhungen).
BMGL LSt lfd. = Bemessungsgrundlage Lohnsteuer laufend
Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ist jener Betrag von dem die Lohnsteuer berechnet wird. Sie wird ermittelt indem vom Bruttobezug verschiedene Abzüge vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge, Freibeträge, Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeiträge. All diese Abzüge vermindern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
In Österreich berechnet sich diese Steuer nach einem progressiven Steuertarif, das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher die Steuer.
BMGL LSt SZ = Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Sonderzahlung
Die Sonderzahlungen werden im Einkommensteuerrecht als sonstige Bezüge bezeichnet. Erhält ein:e Arbeitnehmer:in neben dem laufenden Lohn bzw. Gehalt von seiner Arbeitgeber:in auch sonstige Bezüge (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld) beträgt die Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge:
für die ersten | 620 Euro | 0% |
für die nächsten | 24.380 Euro | 6% |
für die nächsten | 25.000 Euro | 27% |
für die nächsten | 33.333 Euro | 35,75% |
Sonstige Bezüge werden nur dann begünstigt besteuert, wenn sie das Jahressechstel nicht überschreiten. Überschreitungen des Jahressechstels werden wie reguläres Einkommen mit dem entsprechenden progressiven Steuersatz versteuert.
Berechnung des Jahressechstels:
Beispiel:
Wer beispielsweise neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine zusätzliche Sonderzahlung erhält, der wird feststellen, dass alle Bezüge, die über das Jahressechstel hinausgehen, voll mit dem laufenden Steuersatz versteuert werden.
BMGL Aufrollung LSt = Bemessungsgrundlage Aufrollung Lohnsteuer
Wenn die Arbeitgeber:in Bezüge aus bereits abgelaufenen Lohnperioden nachzahlt bzw. korrigiert, muss auch die Lohnsteuer nachentrichtet bzw. korrigiert werden (z.B. rückwirkende Lohn- und Gehaltserhöhungen).
Das ist jener Betrag, von dem die Abgaben bereits abgezogen wurden und der an Sie ausbezahlt wird.