Die monatliche Lohn- oder Gehaltabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber was bedeuten die vielen Abkürzungen darauf? Wir erklären hier die wichtigsten Positionen.
Sobald Ihr Entgelt fällig wird, also meist zu Monatsende, müssen Sie eine Abrechnung bekommen. Diese muss
schriftlich
übersichtlich
vollständig und
nachvollziehbar sein.
Worauf müssen Sie bei Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung achten?
Sie sollten regelmäßig überprüfen, ob der Bruttobezug (Lohn bzw. Gehalt) korrekt angegeben ist und mit dem Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag übereinstimmt. Dabei ist zu beachten, dass sich der Bruttobezug meist jährlich aufgrund von KV-Erhöhungen oder Lohn- und Gehaltserhöhungen ändert.
Weiters sollten Sie überprüfen, ob Überstunden, Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. in der Abrechnung korrekt angeführt werden.
Ist man der Meinung, dass die Lohn- oder Gehaltsabrechnung fehlerhaft oder unvollständig ist, muss das schriftlich beim Unternehme beanstandet werden. Machen Sie dies schnell, da Ihre Ansprüche sonst verfallen könnten.
Lohnzettel - Bezüge: Gehalt / Lohn
BEZÜGE
Gehalt/Lohn
Hier finden Sie das Grundgehalt oder den Grundlohn. Bei den Arbeiter:innen verwendet man den Begriff Lohn und bei den Angestellten den Begriff Gehalt.
Die Lohnabrechnung dient der Arbeitnehmer:in dazu, das erhaltene Entgelt zu prüfen und nachzuvollziehen.
Den Mindestlohn oder das Mindestgehalt finden Sie in den Kollektivverträgen, die von den Gewerkschaften ausgehandelt werden. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmer:innen.
Die Normalarbeitszeit pro Woche ist in Österreich per Gesetz mit 40 Stunden festgelegt. Manche Kollektivverträge sehen kürzere Wochenarbeitszeiten vor. Informationen zur Arbeitszeit
Der Entlohnungsanspruch bei geleisteten Überstunden setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
dem Überstundengrundlohn
und dem Überstundenzuschlag
Als Überstundengrundlohn gebührt aus gesetzlicher Sicht der Normalstundenlohn.
Wie berechnet man den Überstundengrundlohn?
Über den Monatslohn bzw. das Monatsgehalt kommt man mittels Teilung (Teiler) zum Überstundengrundlohn.
Der Teiler bei einer 40 Stunden-Woche ist 173 (40 Wochenstunden x 4,33 Wochen = 173 Stunden pro Monat) Beispiel: Monatslohn 3.000 Euro: 173 (Teiler) = 17,34 Euro als Überstundengrundlohn.
Der Teiler bei einer 38,5 Stunden-Woche ist 167 (38,5 Stunden x 4,33 Wochen = 167 Stunden pro Monat) Beispiel: Monatslohn 3.000 Euro: 167 (Teiler) = 17,96 Euro als Überstundengrundlohn.
Kollektivverträge können beim Überstunden-Teiler günstigere Varianten vorsehen. Beispielsweise enthält der Kollektivvertrag für das Metallgewerbe den Teiler 143, das bedeutet bei einem Monatslohn von 3.000 Euro: 143 (Teiler) ergibt das einen Überstundengrundlohn von 20,98 Euro.
68/2 steht für § 68 Absatz 2 Einkommensteuergesetz
Neben dem Überstundengrundlohn steht der Arbeitnehmer:in auch ein Überstundenzuschlag zu. Dieser beträgt mindestens 50% und wird vom Überstundengrundlohn berechnet (siehe oben). Der Überstundenzuschlag von mindestens 50% ist in § 10 Arbeitszeitgesetz (AZG) gesetzlich geregelt. Ein geringerer Überstundenzuschlag ist keinesfalls zulässig!
Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge
Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es eine befristete Erhöhung des Freibetrages auf 18 Überstundenzuschläge mit 50%, maximal jedoch 200 Euro pro Monat.
Ab 2026 beträgt der Freibetrag 120 Euro pro Monat für maximal 10 Überstundenzuschläge mit 50%.
Die Überstunden-Grundlöhne sind immer voll steuerpflichtig. Die Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben müssen vom Überstundengrundlohn und auch vom Überstundenzuschlag entrichtet werden.
Überstundenzuschlag 100% (68/1)
BEZÜGE
Zuschläge 100% (68/1)
68/1 steht für § 68 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei. (68/1)
Aus Sicht der Lohnsteuer sind Überstundengrundlöhne ausnahmslos steuerpflichtig. Nachtarbeitszuschläge können dann steuerfrei bleiben, wenn jemand mindestens drei zusammenhängende Stunden zwischen 19 und 7 Uhr leistet. Die Befreiung nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 gilt sowohl für Zuschläge, welche für geleistete Normalarbeitszeit in der Nacht bezahlt werden als auch für Zuschläge für Überstunden in der Nacht.
Kann die Lohnsteuerbefreiung für Überstundenzuschläge in der Nacht nicht nach § 68 Abs. 1 EStG beansprucht werden (z.B. wegen fehlender Blockzeit), so kann – soweit noch nicht verbraucht – dennoch die Bestimmung des § 68 Abs. 2 EStG angewandt werden (maximal 50% Zuschlag, berechnet vom Grundlohn). In der Sozialversicherung besteht die Pflichtigkeit für Grundlöhne und Zuschläge bis zur Höchstbemessungsgrundlage.
Steuerliche Nachtarbeit
Der Freibetrag nach § 68 Abs. 1 EStG beträgt 400 Euro pro Kalendermonat. Ist jedoch die Normalarbeitszeit in einem Kalendermonat überwiegend zwischen 19 Uhr und 7 Uhr gelegen, so erhöht sich der Freibetrag von 400 Euro auf 600 Euro.
SEG-Zulagen
BEZÜGE
SEG-Zulagen (68/1)
68/1 steht für § 68 Absatz 1 Einkommensteuergesetz.
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei.
Der Betrieb muss dabei über die geleisteten Arbeiten genaue Aufzeichnungen führen. Er muss aufzeichnen, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann diese geleistet wurden.
Unbenanntes Dokument
BEZÜGE
Sachbezüge
Sachbezüge sind Entgeltbestandteile, die nicht aus Geld bestehen. Der Sachwert ist in einen Geldwert umzurechnen, da er sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig ist. Der Gesetzgeber hat die Sachbezüge sehr detailliert in der sogenannten Sachbezugsverordnung geregelt.
Bei dieser Leistung des Arbeitgebers wird also bewertet, wie viel die Arbeitnehmer:in zahlen müsste, wenn die "Sache" bei einem Dritten gekauft werden würde.
Sachbezüge sind zum Beispiel: Dienstwagen (Anmerkung: bei Elektrofahrzeugen fällt derzeit kein Sachbezug an), Garagen-Abstellplätze, Dienstwohnungen, Zinsersparnisse, etc.
Unbenanntes Dokument
BEZÜGE
Taggeld Inland steuerfrei
Taggelder oder auch Diäten sind pauschale Abgeltungen für Verpflegungsmehraufwand, der durch eine Dienstreise verursacht wird. Die Kollektivverträge verwenden dafür verschiedene Begriffe, wie Trennungsgelder, Zehrgelder, Entfernungszulagen, Außerhauszulagen, etc. Liegt eine Dienstreise im Inland vor, und hat die Arbeitnehmer:in aufgrund eines Kollektivvertrages oder Dienstvertrages Anspruch auf Taggeld, so ist dieses im Ausmaß von maximal 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) steuerfrei. Damit Taggelder steuerfrei ausbezahlt werden können, muss eine Dienstreise vorliegen. Es muss sich um eine beruflich veranlasste Reise handeln.
Taggeld Inland steuerpflichtig
Erhält ein Arbeitnehmer ein Taggeld über der Steuerfreigrenze (2,50 Euro pro Stunde oder 30 Euro pro Tag), so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Kilometergeld
Kilometergelder für dienstlich veranlasste Fahrten sind aktuell bis 0,50 Euro (bis 2024: 0,42 Euro) pro Kilometer steuerfrei.
Der Bruttobezug ist der Betrag, von dem die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer und weitere Abgaben berechnet werden.
Diesen Betrag sollte man besonders genau überprüfen, denn beispielsweise hängen die Höhe der Pension, des Krankengeldes oder des Arbeitslosengeldes, davon ab.
Im nächsten Kapitel "Abgaben" erläutern wir die wichtigsten Abzüge, die im Wege der Lohnverrechnung vom Bruttobezug abgezogen werden.
Auf dieser Seite der AK finden Sie in der Info-Box unseren Brutto-Netto Rechner.
BMGL-SV lfd. = Bemessungsgrundlage Sozialversicherung vom laufenden Bezug
Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Man ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung pflichtversichert. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag erwirbt die Arbeitnehmer:in Versicherungszeiten in der Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgeber:in muss auch noch einen Unfallversicherungsbeitrag leisten.
Sozialversicherung
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
für laufende Bezüge monatlich
für Sonderzahlungen jährlich
6.450 Euro
Freie Dienstnehmer:innen (ohne Sonderzahlung): 7.525 Euro
12.900 Euro
Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro
SV-Beitragssätze im Überblick
Angestellte / Arbeiter / freie Dienstnehmer
Werte in %
Summe
Anteil DG
Anteil DN
Pensionsversicherung
22,80
12,55
10,25
Krankenversicherung
7,65
3,78
3,87
Unfallversicherung
1,10
1,10
-
Arbeitslosenversicherung
5,90
2,95
2,95
IESG Zuschlag
0,10
0,10
-
Arbeiterkammerumlage
0,50
-
0,50
Wohnbauförderungsbeitrag
1,00
0,50
0,50
Reduktion der Arbeitslosenversicherungs-DN-Beiträge für Niedrigverdiener:innen um:
Unter Sonderzahlungen versteht man Zahlungen, die zu bestimmten Zeiten fällig werden und nicht monatlich zustehen, sondern in größeren Zeiträumen. Typische Sonderzahlungen sind der Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld.
Sonderzahlungen sind nicht in einem Gesetz geregelt. Typischerweise regeln die Kollektivverträge der Gewerkschaften den Anspruch auf Sonderzahlungen.
Eine Aufrollung ist eine Korrektur der Abrechnung bereits abgelaufener Monate. Dabei werden auch die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge neu berechnet (z.B. rückwirkend gewährte Lohn- und Gehaltserhöhungen).
Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ist jener Betrag von dem die Lohnsteuer berechnet wird. Sie wird ermittelt indem vom Bruttobezug verschiedene Abzüge vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge, Freibeträge, Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeiträge. All diese Abzüge vermindern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
In Österreich berechnet sich diese Steuer nach einem progressiven Steuertarif, das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher die Steuer.
Die Sonderzahlungen werden im Einkommensteuerrecht als sonstige Bezüge bezeichnet. Erhält ein:e Arbeitnehmer:in neben dem laufenden Lohn bzw. Gehalt von seiner Arbeitgeber:in auch sonstige Bezüge (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld) beträgt die Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge:
für die ersten
620 Euro
0%
für die nächsten
24.380 Euro
6%
für die nächsten
25.000 Euro
27%
für die nächsten
33.333 Euro
35,75%
Sonstige Bezüge werden nur dann begünstigt besteuert, wenn sie das Jahressechstel nicht überschreiten. Überschreitungen des Jahressechstels werden wie reguläres Einkommen mit dem entsprechenden progressiven Steuersatz versteuert.
Berechnung des Jahressechstels:
Man nimmt den Jahresbruttobezug (Monatsgehälter bzw. Monatslöhne und andere steuerpflichtige Bezüge) und
teilt diesen Betrag durch sechs.
Beispiel:
Bruttobezug pro Monat : 3.000 Euro
Jahresbruttobezug: 3000 Euro x 12 Monate = 36.000 Euro
Jahressechstel = 6.000 Euro (36.000 Euro : 6)
In diesem Fall können sonstige Bezüge bis zu 6.000 Euro begünstigt versteuert werden.
Wer beispielsweise neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine zusätzliche Sonderzahlung erhält, der wird feststellen, dass alle Bezüge, die über das Jahressechstel hinausgehen, voll mit dem laufenden Steuersatz versteuert werden.
Wenn die Arbeitgeber:in Bezüge aus bereits abgelaufenen Lohnperioden nachzahlt bzw. korrigiert, muss auch die Lohnsteuer nachentrichtet bzw. korrigiert werden (z.B. rückwirkende Lohn- und Gehaltserhöhungen).
Unbenanntes Dokument
Akonto
Unter Akonto versteht man den gesamten oder auch nur einen Teil eines Betrags, der im Voraus bezahlt wurde. Konkret also ein Lohn- oder Gehaltvorschuss.
Unbenanntes Dokument
Auszahlung/Nettobezug
Das ist jener Betrag, von dem die Abgaben bereits abgezogen wurden und der an die Arbeitnehmer:in ausbezahlt wird.
Abgaben BMGL BV
Abgaben
BMGL BV
BMGL BV = Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse.
Mit 1.1. 2003 wurden die Betrieblichen Vorsorgekassen eingeführt, allgemein bezeichnet als "Abfertigung Neu". Sie hat das System "Abfertigung alt" abgelöst. Im Gesetz ist geregelt, dass monatlich 1,53% des Bruttolohns oder -gehalts von der Arbeitgeber:in zu leisten sind. Die Beiträge werden an die ÖGK überwiesen und von dieser an die jeweilige Betriebliche Vorsorgekasse weitergeleitet. Im Gegensatz zur Sozialversicherung existieren bei der Abfertigung NEU keine Geringfügigkeitsgrenze und keine Höchstbeitragsgrundlage. Der erste Monat ist beitragsfrei.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein Verein, der auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht und ca. 1,2 Millionen Mitglieder zählt. Der monatliche Beitrag zum ÖGB beträgt grundsätzlich ein Prozent vom Bruttolohn oder -gehalt. Wird der Beitrag schon bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, vermindert dieser bereits unterjährig die Lohnsteuer. Wird der Gewerkschaftsbeitrag nicht bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, kann er im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich abgesetzt werden.
Die Aufwendungen, die einer Arbeitnehmer:in für den Weg von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte entstehen, sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, welcher bei allen Arbeitnehmern:innen im Zuge der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, das kleine oder das große Pendlerpauschale zu beantragen.
Sie haben die Möglichkeit bei der Arbeitnehmerveranlagung, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen.
Wenn bei Ihnen die Ausgaben jährlich regelmäßig anfallen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung einen Freibetragsbescheid zu beantragen. In diesem Fall erhalten Sie gemeinsam mit Ihrem Einkommensteuerbescheid eine Mitteilung über die Höhe Ihrer Freibeträge. Diese Mitteilung können Sie Ihrer Personalverrechnung übergeben, die diesen Freibetrag dann bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt. Es wird dadurch bei der monatlichen Lohnabrechnung weniger Lohnsteuer abgezogen.
Achtung: In diesem Fall müssen Sie jährlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, denn das Finanzamt prüft, wie hoch Ihre tatsächlichen Ausgaben waren. Wenn es ungewiss ist, ob Sie zukünftig ähnliche Aufwendungen haben wie im Basisjahr, beantragen Sie zur Vermeidung von Nachzahlungen keinen Freibetragsbescheid im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Machen Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen geltend.
Alleinverdiener / Alleinerzieher
Sonstiges
Alleinverdiener:in/Alleinerzieher:in
Alleinverdiener:in ist,
wer für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht
und mehr als 6 Monate in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt,
und die jährlichen Einkünfte des (Ehe-)Partners den Betrag von 7.284,00 Euro nicht übersteigen.
Alleinerzieher:in ist,
wer für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezieht
und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt.
Stehen AVAB oder AEAB zu, verringert sich die jährliche Lohnsteuer um:
601,00 Euro (2024: 572,00 Euro) bei einem Kind
813,00 Euro (2024: 774,00 Euro) bei zwei Kindern
für das dritte und jedes weitere Kind um 268,00 Euro (2024: 255,00 Euro)