Die monatliche Lohn- oder Gehaltabrechnung ist eine der wichtigsten Dokumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber was bedeuten die vielen Abkürzungen darauf? Wir erklären hier die wichtigsten Positionen.
Sobald Ihr Entgelt fällig wird, also meist zu Monatsende, müssen Sie eine Abrechnung bekommen. Diese muss
schriftlich
übersichtlich
vollständig und
nachvollziehbar sein.
Das hat übrigens die AK für Sie durchgesetzt – nur so können wir überprüfen, ob Sie korrekt bezahlt werden.
Lohnzettel - Bezüge: Gehalt / Lohn
BEZÜGE
Gehalt/Lohn
Hier finden Sie das Grundgehalt oder den Grundlohn. Bei den Arbeitern verwendet man den Begriff Lohn und bei den Angestellten den Begriff Gehalt. Jeder Arbeitnehmer muss bei Fälligkeit des Entgelts eine vollständige Abrechnung erhalten, die
schriftlich
übersichtlich
nachvollziehbar und
vollständig ist.
Die Lohnabrechnung wird somit arbeitsrechtlich einklagbar!
Den Mindestlohn oder Mindestgehalt finden Sie in den Kollektivverträgen, die von den Gewerkschaften ausgehandelt werden. Man kann sagen, je besser eine Berufsgruppe gewerkschaftlich organisiert ist, umso besser auch der Mindestverdienst.
Die Normalarbeitszeit pro Woche ist in Österreich per Gesetz mit 40 Stunden festgelegt. Manche Kollektivverträge sehen kürzere Wochenarbeitszeiten vor. Informationen zur Arbeitszeit
Der Entlohnungsanspruch bei geleisteten Überstunden setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
dem Überstundengrundlohn
und dem Überstundenzuschlag
Als Überstundengrundlohn gebührt aus gesetzlicher Sicht der Normalstundenlohn.
Wie kann man sich den Überstundengrundlohn selber errechnen?
Über den Monatslohn/Gehalt kommt man mittels Teilung (Teiler) zum Überstundengrundlohn.
Der Teiler bei einer 40 Stunden-Woche ist 173 (das berechnet sich wie folgt: 40 Wochenstunden x 4,33 Wochen = 173 Stunden pro Monat) Beispiel: Monatslohn 2.000 Euro: 173 (Teiler) = 11,56 Euro als Überstundengrundlohn.
Der Teiler bei einer 38,5 Stunden-Woche ist 167 (das berechnet sich wie folgt: 38,5 Stunden x 4,33 Wochen = 167 Stunden pro Monat) Beispiel: Monatslohn 2.000 Euro: 167 (Teiler) = 11,98 Euro als Überstundengrundlohn.
Kollektivverträge können beim Überstunden-Teiler günstigere Varianten vorsehen. Ausgehend vom Beispiel ist etwa im Kollektivvertrag für das Metallgewerbe der Teiler 143, das bedeutet bei einem Monatslohn von 2.000 Euro : 143 (Teiler) ergibt das einen Überstundengrundlohn von 13,99 Euro.
4,33 Wochen für einen Monat ist eine Schnitt-Berechnung über das gesamte Jahr, weil einige Monate kürzer und andere länger sind. Es vereinfacht die Abrechnung.
68/2 steht für § 68 Absatz 2 Einkommensteuergesetz
Neben dem Überstundengrundlohn steht dem Arbeitnehmer auch ein Überstundenzuschlag zu. Dieser beträgt mindestens 50% und wird vom Überstundengrundlohn berechnet (siehe oben). Der Überstundenzuschlag von mindestens 50% ist in § 10 Arbeitszeitgesetz (AZG) gesetzlich geregelt. Ein geringerer Überstundenzuschlag ist keinesfalls zulässig!
Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge
Das Einkommensteuergesetz besagt, dass pro Lohnzahlungszeitraum (gemeint ist ein Monat) höchstens 18 Überstundenzuschläge mit 50% jedoch maximal 200 Euro steuerfrei bleiben dürfen (gültig für die Jahre 2024 und 2025).
Das Einkommensteuergesetz besagt, dass pro Lohnzahlungszeitraum (gemeint ist ein Monat) höchstens 10 Überstundenzuschläge mit 50% jedoch maximal 120 Euro steuerfrei bleiben dürfen (ab 2026).
Die Überstunden-Grundlöhne sind immer voll steuerpflichtig. Die Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben müssen dafür voll entrichtet werden.
Überstundenzuschlag 100% (68/1)
BEZÜGE
Überstundenzuschlag 100% (68/1)
68/1 steht für § 68 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit und mit diesem zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei. (68/1)
Aus Sicht der Lohnsteuer sind Überstundengrundlöhne ausnahmslos steuerpflichtig. Nacharbeitszuschläge können dann steuerfrei bleiben, wenn man mindestens drei zusammenhängende Stunden zwischen 19 und 7 Uhr leistet. Die Befreiung nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 gilt sowohl für Zuschläge, welche für geleistete Normalarbeitszeit in der Nacht bezahlt werden als auch für Zuschläge für Überstunden in der Nacht.
Kann die Lohnsteuerbefreiung für Überstundenzuschläge in der Nacht nicht nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 beansprucht werden (z.B. wegen fehlender Blockzeit), so kann – soweit noch nicht verbraucht – dennoch die Bestimmung des § 68 Abs. 2 EStG 1988 angewandt werden (maximal 50% Zuschlag, berechnet vom Grundlohn). In der Sozialversicherung besteht die Pflichtigkeit für Grundlöhne und Zuschläge bis zur Höchstbemessungsgrundlage.
Steuerliche Nachtarbeit
Der Freibetrag nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 beträgt Euro 400 pro Kalendermonat. Ist jedoch die Normalarbeitszeit in einem Kalendermonat überwiegend zwischen 19 Uhr und 7 Uhr gelegen, so erhöht sich der Freibetrag von 400 Euro auf 600 Euro.
SEG-Zulagen
BEZÜGE
SEG-Zulagen (68/1)
68/1 steht für § 68 Absatz 1 Einkommensteuergesetz.
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen und mit diesem zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei.
Arbeitnehmer erhalten für eine Vielzahl von Kollektivverträgen neben dem Arbeitslohn oder Gehalt noch zusätzlich Zulagen für bestimmte Arbeiten. Jene Zulagen, die dabei Abgabenbegünstigungen nach sich ziehen können, lauten:
Schmutzzulage,
Erschwerniszulage und
Gefahrenzulage
Der Betrieb muss daher über die geleisteten Arbeiten genaue Aufzeichnungen führen, ob diese Arbeiten tatsächlich geleistet wurden. Ein Überwiegen ist notwendig.
Sachbezüge sind Entgeltbestanteile, die nicht aus Geld bestehen. Der Sachwert ist in einen Geldwert umzurechnen, da er sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig ist. Der Gesetzgeber hat die Sachbezüge sehr detailliert in der sogenannten Sachbezugsverordnung geregelt.
Bei dieser Leistung des Arbeitgebers wird also gefragt, was müsste der Arbeitnehmer zahlen, wenn er die „Sache“ bei einem Dritten käuflich erwerben müsste.
Sachbezüge sind zum Beispiel: Dienstwagen (Ausnahme: Elektrofahrzeuge), Garagen-Abstellplatz, Zinsersparnis, etc.
Unbenanntes Dokument
BEZÜGE
Taggeld Inland frei
Taggeld oder auch Diäten sind pauschale Abgeltungen für Verpflegungsmehraufwand, der durch eine Dienstreise verursacht wird. Die Kollektivverträge verwenden dafür verschiedene Begriffe, wie Trennungsgelder, Zehrgelder, Entfernungszulagen, Außerhauszulagen, etc. Liegt eine Dienstreise im Inland vor, und hat der Arbeitnehmer aufgrund eines Kollektivvertrages oder Dienstvertrages Anspruch auf Taggeld, so ist dieses im Ausmaß von maximal 26,40 Euro steuerfrei. Damit Taggelder steuerfrei ausbezahlt werden können, muss eine Dienstreise vorliegen. Es muss eine berufliche veranlasste Reise vorliegen.
Taggeld Inland pflichtig
Erhält ein Arbeitnehmer ein Taggeld über der Steuerfreigrenze (2,20 Euro pro Stunde oder 26,40 Euro pro Tag), so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Kilometergeld
Kilometergelder für dienstlich veranlasste Fahrten sind aktuell bis 0,42 Euro pro km steuerfrei.
Der Bruttobezug stellt jenen Betrag dar, von welchem die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer und weitere Abgaben berechnet werden.
Diesen Betrag sollte man besonders genau überprüfen, denn beispielsweise hängt die Höhe der Pension, des Krankengeldes oder des Arbeitslosengeldes, davon ab.
Im nächsten Kapitel "Abgaben" erläutern wir die wichtigsten Abzüge, die im Wege der Lohnverrechnung vom Bruttobezug abgezogen werden.
Auf dieser Seite der AK finden Sie in der Info-Box unseren Brutto-Netto Rechner.
BMGL-SV ldf.: gemeint ist die Grundlage für den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vom laufenden Bezug.
Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Man ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung pflichtversichert. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag erwirbt der Arbeitnehmer Versicherungszeiten in der Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss aus dem Fürsorgeprinzip heraus auch noch einen Unfallversicherungsbeitrag leisten.
Sozialversicherung
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
für laufende Bezüge monatlich
für Sonderzahlungen jährlich
6.060,00 Euro
Freie Dienstnehmer:innen (ohne Sonderzahlung): 7.070,00 Euro
12.120,00 Euro
Geringfügigkeitsgrenze: 518,44 Euro
SV-Beitragssätze im Überblick
Angestellte / Arbeiter / freie Dienstnehmer
Werte in %
Summe
Anteil DG
Anteil DN
Pensionsversicherung
22,80
12,55
10,25
Krankenversicherung
7,65
3,78
3,87
Unfallversicherung
1,10
1,10
-
Arbeitslosenversicherung
5,90
2,95
2,95
IESG Zuschlag
0,10
0,10
-
Arbeiterkammerumlage
0,50
-
0,50
Wohnbauförderungsbeitrag
1,00
0,50
0,50
Reduktion der Arbeitslosenversicherungs-DN-Beiträge für Niedrigverdiener um:
Unter Sonderzahlungen versteht man Zahlungen, die zu bestimmten Zeiten fällig werden und nicht monatlich zustehen, sondern in größeren Zeiträumen. Typische Sonderzahlungen sind der Urlaubszuschuss oder das Weihnachtsgeld.
Sonderzahlung sind nicht in einem Gesetzt geregelt. Typischerweise regeln die Kollektivverträge der Gewerkschaften den Anspruch auf Sonderzahlungen.
Hier sind jene Fälle gemeint, wenn der Arbeitgeber Bezüge aus bereits abgelaufenen Perioden nachzahlt und dafür auch die Abgaben nachentrichtet werden müssen (z.B. rückwirkend gewährte Lohn- und Gehaltserhöhungen).
Abgaben: BMGL LSt lfd.
Abgaben
BMGL LSt lfd.
BMGL LSt lfd: Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer von den laufenden Bezügen, das sind die regelmäßigen monatlichen Bezüge.
Basis für die Berechnung der Lohnsteuer ist die sogenannte Lohnsteuerbemessungsgrundlage (BMGL LSt).
In Österreich berechnet sich diese Steuer nach einem progressiven Steuersystem, das heißt je höher das Einkommen, desto höher die Steuer. Nach dem Einkommensteuergesetz ist für die Steuerberechnung das Jahreseinkommen maßgeblich. Diese Jahreswerte sind in den Lohnverrechnungsprogrammen auf Monatswerte umgelegt.
Die Sonderzahlungen werden im Einkommensteuerrecht als sonstige Bezüge bezeichnet. Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn und von demselben Arbeitgeber sonstige Bezüge (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Belohnungen) beträgt die Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.
für die ersten
620 Euro
0%
für die nächsten
24.380 Euro
6%
für die nächsten
25.000 Euro
27%
für die nächsten
33.333 Euro
35,75%
Wer beispielsweise neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine zusätzliche Sonderzahlung erhält, der wird feststellen, dass alle Bezüge, die über das Jahressechstel hinausgehen, voll mit dem laufenden Steuersatz versteuert werden.
Unter Sonderzahlungen versteht man Zahlungen, die zu bestimmten Zeiten fällig werden und nicht monatlich zustehen, sondern in größeren Zeiträumen. Typische Sonderzahlungen sind der Urlaubszuschuss oder das Weihnachtsgeld.
Sonderzahlungen sind nicht im Gesetz geregelt, sondern in den Kollektivveträgen der Gewerkschaften.
Unbenanntes Dokument
Abgaben
BMGL Aufrollung LSt
Hier sind jene Fälle gemeint, wenn der Arbeitgeber Bezüge aus bereits abgelaufenen Perioden nachzahlt und dafür auch die Abgaben nachentrichtet werden müssen (z.B. rückwirkend gewährte Lohn- und Gehaltserhöhungen).
Unbenanntes Dokument
Akonto
Unter Akonto versteht man den gesamten oder auch nur einen Teil eines Betrags, der im Voraus bezahlt wurde. Konkret also ein Lohn/Gehaltvorschuss.
Unbenanntes Dokument
Nettobezug/Auszahlung
Hier befindet sich jener Betrag, von dem die Abgaben bereits abgezogen wurden und der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Über den Nettobezug kann der Arbeitnehmer wirtschaftlich verfügen.
Abgaben BMGL BV
Abgaben
BMGL BV
BMGL BV = Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse.
Mit 1.1. 2003 wurden die Betrieblichen Vorsorgekassen eingeführt, allgemein bezeichnet als "Abfertigung Neu". Sie hat das System "Abfertigung alt" abgelöst. Im Gesetz ist geregelt, dass monatlich 1,53% des Bruttolohnes oder -gehalts vom Arbeitgeber zu leisten sind. Die Beiträge werden an die ÖGK überwiesen und von dieser an die jeweilige Betriebliche Vorsorgekasse weitergeleitet. Im Gegensatz zur Sozialversicherung existieren bei der Abfertigung NEU keine Geringfügigkeitsgrenze und keine Höchstbeitragsgrundlage. Der erste Monat ist beitragsfrei.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein Verein der auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht und zählt ca. 1,2 Millionen Mitglieder. Der monatliche Beitrag zum ÖGB beträgt grundsätzlich ein Prozent vom Bruttolohn oder Gehalt. Wird der Beitrag schon bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, so spart man sicher dadurch einen Teil der Steuer.
Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer auf dem Weg von seiner Wohnstätte bis zur Arbeitsstätte entstehen sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, welcher bei allen Arbeitnehmern im Zuge der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die kleine oder große Pendlerpauschale unter bestimmten Voraussetzungen zu beantragen.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich), Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen.
Wenn bei Ihnen die Ausgaben jährlich regelmäßig anfallen, dann macht es Sinn, bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung einen Freibetragsbescheid zu beantragen. In diesem Fall erhalten Sie gemeinsam mit Ihrem Einkommensteuerbescheid eine Mitteilung über die Höhe Ihrer Freibeträge. Diese Mitteilung können Sie Ihrer Personalverrechnung übergeben und somit wird in der monatlichen Lohnabrechnung der Freibetrag berücksichtigt. Sie sparen monatlich Steuer.
Achtung: In diesem Fall müssen Sie jährlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, denn das Finanzamt prüft, wie hoch Ihre Ausgaben pro Jahr tatsächlich waren.
Alleinverdiener / Alleinerzieher
Sonstiges
Alleinverdiener/Alleinerzieher
Auf unserem Muster-Lohnzettel findet man bei Alleinverdiener JA/2: Damit wird am Lohnzettel ausgedrückt, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag (JA) mit 2 Kinderzuschlägen (2) berücksichtigt wurde.
Alleinverdiener ist
wer für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen hat,
und mehr als 6 Monate in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt,
und die Einkünfte des (Ehe-)Partners den Betrag von 6.312,00 Euro jährlich nicht übersteigen.
Alleinerzieher ist
wer für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen hat,
und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebt.
die Einkünfte des (Ehe-)Partners den Betrag von 6.312,00 Euro jährlich nicht übersteigen.
Stehen dem AVAB und AEAB zu, es verringert sich die Lohnsteuer um:
572,00 Euro bei einem Kind
774,00 Euro bei zwei Kindern
bei drei Kindern und mehr erhöht sich der Kinderzuschlag auf 255 Euro